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BVerwG, 18.03.1955 - II C 128.54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BVerwG, 13.07.1953 - I A 3.53
Änderung der gerichtlichen Zuständigkeit eines rechtshängigen Verfahrens bei …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1955 - II C 128.54
Es ist nämlich davon auszugehen, daß diese Klage schon vor Inkrafttreten des BWGöD rechtshängig war und daß nach allgemein gültigen Rechtsgrundsätzen die Rechtshängigkeit die Wirkung hat, daß die Zuständigkeit des Prozeßgerichts durch eine Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt wird (perpetuatio fori), es sei denn, daß gesetzlich etwas anderes bestimmt ist (so auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 13. Juli 1953 - BVerwG I A 3.53 - in DVBl. 1954 S. 15).